Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vertacross GmbH
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsdefinitionen
§ 3 Angebot und Annahme, Vertragsschluss
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 5 Weitere Pflichten und Haftung des Vertragspartners
§ 6 Rücktritt durch den Vertragspartner
§ 7 Rücktritt des Gastwirtes, Änderungen
§ 8 Haftung des Gastwirtes
§ 9 Datenschutz
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 11 Schlussbestimmungen
§ 12 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG
§ 1 Geltungsbereich
(1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe (im Folgenden aus AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der ver-tracross GmbH als Gastwirt und dem Vertragspartner/Gast und gelten für alle in diesem Verhältnis geschlossenen Vereinbarungen und erbrachten Dienstleistungen.
(2.) Vertragsparteien der Vereinbarung im Sinne dieser AGB ist die vertacross GmbH, vertreten durch den Gesch.ftsführer, (nachfolgend vertacross) als Gastwirt und die annehmende natürliche oder juristische Person (nachfolgend Vertragspartner).
(3.) Diese AGB gelten für alle Angebote von vertacross, die sich an Unternehmer und Verbraucher richten. Aufgrund gesetzlicher Schutzvorschriften ausschließlich für Verbraucher geltende Regelungen dieser AGB sind gesondert benannt. Sie gelten nicht gegenüber Unternehmern.
(4.) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom vertacross nicht anerkannt, es sei denn, vertacross stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individualvereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).
(5.) Die vertacross behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist, zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
§ 2 Begriffsdefinitionen
(1.) Bewirtung ist die Zurverfügungstellung/Verabreichen von Speisen und Getränken im Bewirtungsbetrieb des Gastwirtes.
(2.) Aushang und Speisekarten des Gastwirtes sind eine unverbindliche Übersicht über die Produkte, Leistungen und Preise des Gastwirtes und kein bindendes Vertragsangebot, sondern stellen nur eine „invitatio ad offerendum“, mithin die Aufforderung an den Vertragspartner zur Abga-be eines Angebotes dar.
(3.) (Tisch-)Reservierung/Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Bewirtungsvertrages für eine Bewirtung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
(4.) Bewirtungsvertrag ist der zwischen dem Gastwirt und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, wonach der Gastwirt zur Bewirtung der Gäste und der
Vertragspartner zur Zahlung der gültigen bzw. vereinbarten Vergütung verpflichtet sind.
(5.) Bewirtungsbetrieb sind die Räumlichkeiten außerhalb oder innerhalb eines Gebäudes, wo die Bewirtung der Gäste durch den Gastwirt stattfindet.
(6.) Gastwirt ist eine natürliche oder juristische Person, die als Betreiber des Bewirtungsbetriebes Gäste gegen Entgelt bewirtet bzw. Räume vermietet und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt.
(7.) Gast ist jede natürliche Person, welche die Bewirtung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die in Begleitung des Vertragspartners bewirtet werden.
(8.) Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(9.) Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Per-son oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(10.) Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für einen Gast einen Bewirtungsvertrag abschließt.
(11.) Zeche ist das Entgelt für die vom Gast in Anspruch genommenen Leistungen nach den geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Gastwirtes.
§ 3 Angebot und Annahme, Vertragsschluss
(1.) Der Bewirtungsvertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes / der Reservierung des Gastes durch vertacross, spätestens durch die Bewirtung, zustande. Die Annahme durch den Gastwirt erfolgt bei Buchungen über Fernkommunikationsmittel durch eine Reservierungsbestätigung des Gastwirtes per Email
(2.) Der Vertragspartner hat bei allen Reservierungen seinen vollständigen Namen (Firma), Anschrift, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) und Telefonnummer, sowie die genaue Anzahl der zu bewirtenden Gäste sowie den Umfang der gewünschten Bewirtung bekanntzugeben.
Mit Übermittlung der E-Mail-Adresse stimmt der Vertragspartner der Nutzung derselben durch den Gastwirt zu. Diese Daten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar und sind Grundlage für die Rechnungslegung an den Vertragspartner.
(3.) Der Gastwirt ist berechtigt, den Bewirtungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Bewirtungsvertrag mit erfolgreicher Abbuchung bzw. Bezahlung der Anzahlung zustande.
(4.) Der Bewirtungsvertrag kommt auch ohne Anzahlung zustande, wenn der Gastwirt eine Buchungsbestätigung an den Vertragspartner verschickt. Dies kann postalisch oder über Fernkommunikationsmittel erfolgen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Bewirtung für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastwirtes zu zahlen (Zeche).
(2.) Als Grundlage des Entgelts gelten die in der jeweils zum Vertragsschlusszeitpunkt aktuellen Preisliste / Speisekarte des Gastwirtes angeführten, sowie die durch
Sonderabsprachen individuell vereinbarten Preise.
(3.) Der Vertragspartner hat das vertraglich vereinbarte Entgelt gemäß Rechnungslegung durch die vertacross sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Vertacross kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen.
(4.) Vertacross ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Anzahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Mit Annahme des Angebots durch den Gastwirt wird die Anzahlung sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht eine spätere Fälligkeit vereinbart wird. .
(5.) Mit Angabe der Konto- bzw Kreditkartendaten erklärt der Vertrags-partner sein ausdrückliches Einverständnis mit der Abbuchung aller an-fallenden Gebühren, insbesondere Anzahlungen und gegebenenfalls Stornogebühren –ohne weitere Rücksprache – mit dem Vertragspartner im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit-und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen
(6.) Bei Zahlungsrückstand ist vertacross berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Vertacross bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten
(7.) Solange die Zeche unbezahlt bleibt und der Gast die Räume des Gastwirtes noch nicht verlassen hat, steht dem Gastwirt sicherungshalber ein Gastwirtpfandrecht nach § 704 BGB an allem vom Gast eingebrachten Sachen zu.
(8.) Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von vertacross aufrechnen oder verrechnen.
§ 5 Weitere Pflichten und Haftung des Vertragspartners
(1.) Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Gastwirt gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Gastwirtes entgegennehmen, verursachen.
2.) Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Bewirtungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit vertacross. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur De-ckung der Gemeinkosten berechnet.
(3.) Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Gastwirtes angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Mitgebrachte Gegenstände sind nach dem Ende der Bewirtung unverzüglich vom Vertragspartner zu entfernen. Erfolgt die Entfernung nicht unverzüglich, kann der Gastwirt dies auf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen zu lassen und für die Zeit der Vorenthaltung der Räume eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
(4.) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und gegebenenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tierhalter- Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Gastwirt gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastwirtes, die der Gastwirt gegenüber Dritten zu erbringen hat.
§ 6 Rücktritt durch den Vertragspartner
(1.) Bei den vom Gastwirt angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen (insbesondere die Bewirtung mit Speisen und Getränke), die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht grundsätzlich kein Rücktrittsrecht zu, es sei denn, ein solches wurde vertraglich gesondert vereinbart.
(2.) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt vertacross einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält vertacross den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Vertacross hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden.
(3.) Tritt der Vertragspartner vor dem 12. Monat vor dem Bewirtungstermin zurück ist vertacross berechtigt 10 % des vereinbarten Umsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Vertragspartner zwischen dem 12. und dem 8. Monat vor dem Bewirtungstermin zurück ist vertacross berechtigt 25 % des vereinbarten Umsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Vertragspartner zwischen dem 8. und dem 6. Monat vor dem Bewirtungstermin zurück ist vertacross berechtigt 50 % des vereinbarten Umsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Vertragspartner zwischen dem 6. und dem 4. Monat vor dem Bewirtungstermin zurück ist vertacross berechtigt 100 % des vereinbarten Umsatzes in Rechnung zu stellen. Wurde eine Pauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist vertracross berechtigt, bei einem Rücktritt, die bei der Pauschale x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Auch bei einer vereinbarten Teilnehmeranzahl gelten die oben genannten prozentuellen Rücktrittsgebühren je nach Zeitraum des Rücktritts.
(4.) Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Vertacross steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
§ 7 Rücktritt des Gastwirtes, Änderungen
(1.) vertacross hat das Recht, eine Bewirtung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit des auftretenden Sängers oder der Musikgruppe ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt, Bewirtung oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht, begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Bewirtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von vertacross in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von vertacross zuzurechnen ist, Zweck bzw. der Anlass der Bewirtung ist gesetzeswidrig ist) zu verschieben oder abzusagen. Der Vertragspartner wird hierüber unter den in seiner Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt.
(2.) Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Entgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertragspartner an einem Nachholtermin nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
(3.) Die vertacross behält sich vor, den Ablauf der Bewirtung zu ändern. Der Vertragspartner kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts, ableiten.
(4.) Eine Über- oder Unterschreitung der reservierten Personenanzahl ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Gastwirtes zulässig. Der Abrechnung wird die im Angebot genannte Personenzahlung zugrunde gelegt.
(5.) Eine Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss vertracross spätestens fünf Werktage vor Beginn der Bewirtung mitgeteilt werden.
(6.) Im Falle der Zustimmung zur Erhöhung um mehr als 5% wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
(7.) Im Falle der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% wird der Abrechnung die im Angebot genannte Personenzahlung zugrunde gelegt. Der Vertragspartner hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Gästezahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
(8.) Im Falle der Reduzierung um mehr als 10% ist vertacross überdies berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
(9.) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Bewirtung und stimmt vertacross diesen Abweichungen zu, so kann vertacross die zusätzliche Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
(10.) Falls der Vertragspartner/die Gäste eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht erscheinen, besteht keine Bewirtungspflicht
§ 8 Haftung des Gastwirtes
(1.) Für den Bewirtungsvertrag besteht kein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.
(2.) vertacross haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von vertacross oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie.
(3.) vertacross haftet begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen, vorher-sehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4.) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ins-besondere haftet der Gastwirt nicht für abhandengekommene Sachen des Gastes/Vertragspartners.
(5.) Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.
§ 9 Datenschutz
(1.) Die Daten des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung der Bewirtung durch den vertacross als Verantwortlichen i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet.
(2.) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
(3.) Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
(4.) Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten gem. Art. 6 Abs.1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt. Die Verwendung umfasst dann auch die Weiterleitung der Daten an von der jeweiligen konkreten Erlaubnis umfasste Dritte.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der vertacross geschlossen werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
vertacross GmbH
Bayernstrasse 136
90478 Nürnberg
eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter HRB 34843
gesetzlich vertreten durch die Gesch.ftsführerin Natalija Otovic
Telefon: 0049 (0)911 402250
Telefax: 0049 (0)9123 9625685
E-Mail: info@vertacross.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Bewirtungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen/Bewirtungen während der Widerrufsfrist, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Bewirtungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Bewirtungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
vertacross GmbH
Bayernstrasse 136
90478 Nürnberg
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1.) Für die Vertragsbeziehung zwischen dem vertacross und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(2.) Änderungen, Ergänzungen, die Aufhebung des Bewirtungsvertrags und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(3.) Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden (Vorrang der Individualabrede § 305b BGB).
(4.) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Nürnberg.
(5.) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.
(6.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewirtungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7.) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form genannt werden, geschieht dies aufgrund gesetzlicher Formulierung oder Gründen der sprachlichen Vereinfachung. Die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form gelten gleichermaßen für andere Geschlechter.
§ 12 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet:
disputeresolution@vertracross.de
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG
Die vertacross GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.